Über uns
Sibylle Hertach
Gastköchin I Weinberaterin WSET I Dipl. Ernährungsberaterin I Ansprechpartnerin für Kochkurse
Sara Guggenbühler
Gastköchin I Konditor-Confiseurin
Mira Reichert
Gastköchin I Geschäftsführerin I Ansprechpartnerin für Anfragen & Offerten
Am 3. September 2004 wurde Cuisiniera als Einzelfirma in Zollikon durch Mira Reichert ins Leben gerufen. Im Dezember 2008 übernahmen wir das ehemalige Poggenpohl-Kochstudio im Herzen der Stadt Zürich. Wir – das sind nun seit 2009 auch Sara Guggenbühler, Sibylle Hertach und Markus Kühne als MitinhaberInnen der Cuisiniera GmbH. Weitere GastköchInnen, eine Confiseurin sowie einige Service-Angestellte tragen zum kulinarischen Gelingen unseres Betriebs bei. In der Stadt Zürich sind wir seit 2015 einer der wenigen Anbieter für grosse Kochevents für bis zu 90 Personen, wobei es unser wichtiges Anliegen bleibt, alle Teilnehmenden in den Kochprozess einbeziehen zu können. Deshalb gilt bei uns: Je grösser Ihre Gruppe - umso grösser die Vielfalt der Speisen, die wir mit Ihnen herstellen! Seit Februar 2020 führen wir unsere Anlässe ausschliesslich in unseren Partner-Locations durch.
Unser Sponsoren
Pfister AG - www.pfister.ch
Grohe Switzerland SA - www.grohe.ch
Friedr. Dick GmbH & Co. KG - www.dick.de
WMF Schweiz AG - www.wmf.com
Unser Partner
G. Bianchi AG - www.bianchi.ch
Metzgerei Künzli AG - www.metzgereikuenzli.ch
Buremetzg G. Feurer - www.buremetzg.ch
Ernesto Pauli - www.ernestopauli.ch
In vino vita AG - www.invinovita.ch
Smith & Smith AG - www.smithandsmith.ch
Weinhandlung am Küferweg AG - www.kueferweg.ch
Terra Verde Bio-Gourmet AG - www.terra-verde.ch
WEMAG Getränkeservice AG - www.wemag-getraenke.ch
Unsere AGB
Geltung der AGBs
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Eventkoch-, Catering- & Störkoch-Aufträge, die bei Cuisiniera getätigt werden. Für jede Bestellung gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgeschaltete Fassung der AGBs. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.
Kochkurse und Dinners für Private oder Wine & Dine-Anlässe haben eigene, den Kunden mitgeteilte Geschäfts- und Annullationsbedingungen.
Vertragsschluss
Sobald das Datum des Auftrags, die Menu-Auswahl und die Personenzahl feststehen, wird dem Kunden von Cuisiniera eine Auftragsbestätigung zugestellt. Sobald der Kunde diese bestätigt hat, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Die Bestätigung erfolgt per Email.
Anpassungen nach Vertragsschluss
Bis 10 Tage vor dem Anlass kann die Personenzahl im Rahmen von +/- 10 Prozent angepasst werden. Auf Anfrage des Kunden können, im Rahmen des bis dahin Vereinbarten, bis 10 Tage vor dem Event noch geringfügige Menü-Anpassungen vorgenommen werden. Alle Anpassungen haben bis 10 Tage vor dem Anlass auf info@cuisiniera.ch zu erfolgen und werden von Cuisiniera bestätigt.
Preise
Die in Rechnung gestellten Preise entsprechen exakt den Angaben in der Auftragsbestätigung sowie allfälligen nachträglichen Anpassungen, die bis zu 10 Tagen vor dem Auftrag vereinbart werden können.
Gegebenenfalls werden zusätzlich nach dem Auftrag verrechnet:
• die effektiven Getränkekosten, wobei entweder die angebrochenen Flaschen oder unsere Getränkepauschale von 25 CHF (bei 4 Eventstunden Weiss-/Rotwein & Bier inklusiv) verrechnet werden
• effektive Präsenzzeiten der Cuisiniera-Crew, wenn der vereinbarte Zeitrahmen überschritten wird
• Zapfgeld (wenn die Weine selbst mitgebracht werden): 25 CHF pro angebrochene Flasche Schaumwein, Weisswein, Rotwein, Dessertwein
Zahlung
• Bei einem Erstauftrag ab CHF 3'000.00 sind 50 Prozent im Voraus zu bezahlen.
• Beträgt der Erstauftrag weniger als CHF 3'000.00, so sind 100 Prozent im Voraus zu bezahlen.
Alle übrigen Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung zu begleichen. Die Rechnung wird spätestens 10 Tagen nach Ihrem Auftragsdatum per Email zugestellt.
Annullationskosten (für alle Arten von Kochevents):
Die Annullation hat per Mail auf info@cuisiniera.ch zu erfolgen. Es fallen folgende Kosten an:
• bis 90 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
• 89 bis 60 Tage vor dem Anlass: 25% der budgetierten Kosten
• 59 bis 31 Tage vor dem Anlass: 50% der budgetierten Kosten
• 30 bis 0 Tage vor dem Anlass: 100% der budgetierten Kosten
Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vertraulich behandelt. Für die Sicherheit der im Internet übermittelten Daten kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Recht und Gerichtsstand
Sämtliche geschlossenen Verträge unterstehen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 05.02.2020